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Klage gegen Auswertung von Handydaten von Geflüchteten

Kontakte zu Freunden, Chatverläufe, Fotos – unser Smartphone ist im Prinzip das Erinnerungsalbum unseres Alltags.

Seit 2017 darf das Bundeamt für Migration und Flüchtlinge diese Daten auf dem Handy von Asylsuchenden auswerten, wenn sie keinen gültigen Pass vorlegen können. Damit will das Amt Hinweise über die Identität und vor allem das Herkunftsland der Antragstellenden finden. Insgesamt hat es das schon über 20.000 mal gemacht, allerdings nur selten verwertbare Hinweise gefunden. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt jetzt drei Geflüchtete, die gegen diese Praxis klagen; und zwar vor drei Verwaltungsgerichten in Hannover, Berlin und Stuttgart.

Radio Dreyeckland sprach mit Lea Beckmann, Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Im Dezember 2019 veröffentlichte sie gemeinsam mit der Journalistin Anna Biselli die Studie "Das Smartphone, bitte! Digitalisierung von Migrationskontrolle in Deutschland und Europa". Darin zeigen sie Ablauf, Nutzen und Gefahren dieser Praxis. Jetzt begleitet sie die Klagen.

Autor: Isabel

Radio: RDL Datum: 11.05.2020

Länge: 09:19 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (48000 kHz)