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NSU-Urteilsbegründung - Ein Mahnmal des Versagens

Der Rechtsstaat hat die Opfer des NSU-Terrors im Stich gelassen. Das ist das Fazit von Angehörigen und NebenklagevertreterInnen nach dem Urteil im NSU-Prozess gewesen.

Nun, knapp zwei Jahre nach dem Urteil erschien die schriftliche Urteilsbegründung vom Senat unter dem Vorsitz des Richters Manfred Götzl. Ganze 3025 Seiten umfasst der Urteilsspruch. Darin sezieren die RichterInnen die Schuld von Beate Zschäpe und den vier Mitangeklagten an der NSU-Terrorserie. Beate Zschäpe erhielt dafür lebenslängliche Haft, vier Mitangeklagte bekamen Haftstrafen von zweieinhalb bis zehn Jahren. Auf diesen über 3000 Seiten finden sich allerdings keine Ausführungen dazu, welche Folgen die Morde für die Angehörigen hatten. Diese schriftliche Urteilsbegründung ist ein weiteres Mahnmal des Versagens des Rechtsstaats und sie ist „formelhaft, ahistorisch und kalt“ - das kritisieren aktuell NebenklageanwältInnen in einem Statement, das wenige Tage nach der Urteilsbegründung veröffentlicht wurde. Über diese Kritik sprachen wir mit dem Rechtsanwalt Alexander Hoffmann. Er ist einer der Unterzeichner dieses Statements und ist Nebenklageanwalt im NSU-Prozess.

https://www.nsu-nebenklage.de/blog/2020/...

Autor: Tagesaktuelle Redaktion

Radio: corax Datum: 05.05.2020

Länge: 15:43 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)