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Bundesverfassungsgericht entschied zugunsten der Versammlungsfreiheit trotz Corona: "Das generelle Motto, was sich abzeigt: Versammlung mit Sicherheitsauflagen statt Totalverbot"

Am Donnerstag hat das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Versammlungsfreiheit entschieden.

In der Pressemitteilung hiess es, die Klage eines Protestveranstalters sei teilweise erfolgreich gewesen. Er wollte in der hessischen Stadt Giessen eine Kundgebung abhalten unter dem Motto: "Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen - Schutz vor Viren, nicht vor Menschen".

Die Stadt Giessen hatte diesen Protest verboten mit Verweis auf die Corona-Verordnung des Landes Hessen. Wie in den anderen Bundesländern auch schränkt diese Verordnung das Versammlungsrecht wegen der Corona-Pandemie auf maximal 2 Personen ein. Die Stadt Giessen hatte daraus geschlossen, dass sie pauschal jede Kundgebung verbieten solle.

Dabei hatte sich der Veranstalter sehr stark um die Corona-Kompatibilität seiner Kundgebung bemüht und den Behörden sein Konzept erklärt. Die Startplätze der Demonstration sollten am Boden markiert werden, sodass die Protestierenden viele Meter Abstand in alle Richtungen zu den anderen halten würden. Es sollten nur 30 Personen daran teilnehmen, und gegebenenfalls hinzu kommende Menschen sollten über die Abstandsregeln aufgeklärt werden.

Gegen die Entscheidung der Stadt Giessen klagte der Veranstalter vergeblich vor dem Verwaltungsgericht Giessen und vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof.
Erst das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Corona-Verordnung in Hessen kein pauschales

Versammlungsverbot bedeute, und dass die Stadt Giessen den Protest daher nicht pauschal verbieten dürfe, sondern nochmal überprüfen müsse, ob es unter Auflagen mit den Corona-Massnahmen vereinbar sei.

Daraufhin erlaubte die Stadt Giessen den Protest unter strengeren Auflagen, also auf maximal eine Stunde und 15 Personen begrenzt. Laut der Frankfurter Rundschau nahmen im Endeffekt 50 Personen in Giessen am Protest teil.

Über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die Versammlungsverbote in der Corona-Pandemie habe ich heute morgen mit Pauline Weller von der Gesellschaft für Freiheitsrechte gesprochen. Wir haben sie zunächst gefragt, wie zufrieden sie mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist.

Autor: Matthieu

Radio: RDL Datum: 20.04.2020

Länge: 12:23 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Mono (44100 kHz)