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Zur Situation von Hartz-IV-Bezieher*innen in Zeiten von Corona

Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II haben laut einer Entscheidung des Sozialgerichts Konstanz von letzter Woche kein Anrecht auf erhöhte Bezüge wegen der Corona-Krise.

Das Gericht lehnte den Vorstoss eines Hartz-IV-Beziehers ab, der Zuschüsse oder ein Darlehen beantragt hatte, um Lebensmittelvorräte, Mundschutz und Desinfektionsmittel zu kaufen.

Von den Rettungspaketen für die Unternehmen komme im Kellergeschoss der Gesellschaft wenig an, sagte nun der Soziologe und Armutsforscher Christoph Butterwegge. Er verlangte eine Erhöhung der Regelbedarfssätze von Hartz-IV-Empfängern um mindestens hundert Euro. Einem Alleinstehenden würden für Nahrung und Getränke gerade einmal 150 Euro im Monat zugebilligt.

Radio Corax sprach mit der Erwerbsloseninitiative BASTA! über die aktuelle Situation von Menschen, die Leistungen beim Jobcenter beziehen. BASTA! bietet normalerweise an drei Tagen in der Woche eine solidarische und fünfsprachige Beratung zu ALG II an, bietet Begleitungen zum Jobcenter und zum Sozialgericht an. Doch die Coronakrise verändert auch ihre Arbeit erheblich:

Autor: Tagesredaktion

Radio: corax Datum: 06.04.2020

Länge: 12:22 min. Bitrate: 163 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)