Die Klassenjustiz in Deutschland scheut vor keiner noch so kafkaesken Abwegigkeit zurück, um fortschrittliche Menschen um ihr verfassungsmäßiges Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit zu bringen.
Zum Verbot von linksunten.indymedia
Das Verbot einer Internet-Plattform nach dem Vereinsrecht, obwohl die Plattform kein Verein ist und auch nicht von einem Verein betrieben wird, die Betreiber*innen der Plattform dürfen nicht gegen das Verbot klagen, weil sie nicht dem Verein angehören, den es allerdings auch nicht gibt.
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