Die Klage wurde abgewiesen. Die Medienplattform fällt laut Gericht unter das Vereinsgesetz. Die Rechtmäßigkeit des Verbots wurde nicht geprüft, weil nicht der Verein selbst geklagt habe.
Keine Entscheidung darüber, ob Verbot von Indymedia Linksunten rechtmässig war.
Interview mit Rechtsanwalt Sven Adam, der die KlägerInnen gegen das Verbot von Indymedia Linksunten vor dem Bundesverfaltungsgericht vertreten hat, nach Verkündigung des Urteils.
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