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Nach Linksunten Urteil: "Theoretisch kann jetzt gegen jede Medienorganisation mit dem Vereinsrecht vorgegangen werden"

An diesem Mittwoch hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage gegen das Verbot des konstruierten Vereins Indymedia Linksunten verhandelt.

Ergebnis: Die Klage wurde abgewiesen. Die Medienplattform unterfällt laut Gericht dem Vereinsgesetz. Die Rechtmässigkeit des Verbots wurde nicht geprüft, weil nicht der Verein selbst geklagt hat. Wir haben im Anschluss an das Urteil mit dem Juristen David Werdermann gesprochen, der für die Gesellschaft für Freiheitsrechte den Prozess beobachtet hat.

Autor: Fabian

Radio: RDL Datum: 29.01.2020

Länge: 11:25 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)