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Besonders bei der Datenübermittlung an andere ausländische Geheimdienste liegt viel im Argen

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag und Mittwoch die Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz in der 2016 reformierten Fassung verhandelt.

An den beiden Prozesstagen am 14. und 15. Januar ging es um die Überwachung von Nachrichten zwischen Ausländer*innen, besonders von Journalist*innen. Das Bundesverfassungsgericht muss die Frage beantworten: Gilt das Brief- und Fernmeldegeheimnis auch für Staatsbürger*innen anderer Länder? Nach der Verhandlung sieht es so aus: Auch Ausländer*innen können sich in Zukunft wohl weltweit gegenüber dem Bundesnachrichtendienst (BND) auf "deutsche" Grundrechte berufen. Wir haben mit RDL Redaktuer Michael, der die Verhandlung in Karlsruhe verfogt hat, über die 2 Prozesstage unterhalten. Der BND behauptete auch jetzt schon auf die Verhältnismässigkeit der Überwachung zu achten. Bei der Frage nach Bewegungsprofilen über die Ortung von Smartphones erklärte der Nachrichtendienst vielsagend, dass es sich dabei ja nicht um menschliche Kommunikation, sondern um Mensch-Maschine Kommunikation handele, so dass die Überwachung dieser Kommunikation vorbehaltlos möglich sei.

Autor: F/kmm

Radio: RDL Datum: 17.01.2020

Länge: 14:22 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)