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Kristina Hänel: Dritte Verurteilung wegen §219a StGB

Am 12. Dezember 2019 wurde die Ärztin Kristina Hänel vom Landgericht Giessen nach §219a Kristina Hänel: Dritte Verurteilung wegen §219a StGB verurteilt – zum dritten Mal. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte den Fall zurück an das Landgericht verwiesen, damit er dort nach der Neufassung des §219a StGB nochmals verhandelt werden könne. Das Urteil beweist: Es gibt weiterhin keine Rechtssicherheit für Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

Am 12. Dezember 2019 wurde die Ärztin Kristina Hänel vom Landgericht Giessen nach §219a Kristina Hänel: Dritte Verurteilung wegen §219a StGB verurteilt – zum dritten Mal. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte den Fall zurück an das Landgericht verwiesen, damit er dort nach der Neufassung des §219a StGB nochmals verhandelt werden könne.

Das Urteil beweist: Es gibt weiterhin keine Rechtssicherheit für Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dieser Meinung waren in Giessen neben dem Verteidiger auch der Staatsanwalt und die Richterin. Der „neue“ §219a StGB schaffe mehr Unklarheiten als Klarheiten und es sei fraglich, ob er in dieser Form verfassungsmässig sei. Leider lehnte die Richterin die Weitergabe des Falls an das Bundesverfassungsgericht aus formalen Gründen ab. Kristina Hänel will dennoch weitermachen und den Weg über das Oberlandesgericht in Frankfurt gehen.
Ich sprach mit Kristina Hähnel darüber.

Autor: Tim Thaler

Radio: coloradio Datum: 30.12.2019

Länge: 06:40 min. Bitrate: 308 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)