Das hat eine Gesetzesänderung radikal verändert. Seit 2004, mit Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes GMG muss auf den Auszahlungsbetrag der volle Krankenkassenbeitrag gezahlt werden und zwar der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Dadurch werden die Direktversicherungen wenig attraktiv, es gehen rund 19 % des ausgezahlten Betrags an die Krankenkassen.
In dieser Sendung berichten drei Mitglieder des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten https://www.dvg-ev.org, was seit 2004 in der Auszahlungsphase von Direktversicherungen auf die Versicherten zukommt.
Direktversicherungen
Jahrzehnte lang wurden Direktversicherungen an ArbeitnehmerInnen verkauft und große Geldmengen bei der Auszahlung in Aussicht gestellt.
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