Wenn es nach ihr geht, sollen in der Cloud (sprich: andere Menschen ihre Computer) gespeicherte Daten von Drittstaaten ohne nennenswerte Hürden angefordert werden können. Betreiber der Plattformen die dem nicht nachkommen würden dann hohe Strafen drohen. Selbst die Bundesregierung sieht dabei eine grosse Gefahr von Eingriffen in Pressefreiheit und freie Meinungsäusserungen.
Über die bisher relative unauffällig voranschreitende Verordnung und die Kritik daran sprachen wir mit Alexander Fanta, EU-Korrespondent für netzpolitik.org.
Justizbehörden sollen Zugriff auf Clouddaten in allen EU-Ländern bekommen
Schon im April 2018 hat die EU-Kommission die e-Evidence Verordnung vorgeschlagen.

Autor: Yoshi
Radio: RDL Datum: 10.07.2019
Länge: 10:01 min. Bitrate: 344 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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