Podcast

Gesellschaft

1. Verhandlungstag im Prozess um die Rundfunkfreiheit / Hausdurchsuchung RDL

Korrespondenz vom gestrigen Donnerstag.

Auf die in der Korrespondenz erfolgte Frage „Was treibt die Staatsanwaltschaft“ neben den mündlichen Antworten hier ergänzend: Die Staatsanwaltschaft äussert in diesem Verfahren, die Pressefreiheit sei nicht tangiert und werde nicht bestritten. Erstere eine kühne Behauptung und das Zweite ein Versuch von Ablenkung gegenüber dem tatsächlichen Eingriff.
Das Verbot von indymedia linksunten erfolgte im Anschluss an den Hamburger G20. Dieser war im Vorfeld bereits auch durch Gesetzesverschärfungen hinsichtlich der Demonstrationsfreiheit https://www.metronaut.de/2016/11/neues-g... + https://taz.de/Gesetzentwurf-zum-Schutz-... eingeleitet.
Es folgten die Eskalation der Strafjustiz gegen Protestteilnehmende beim G20 auch beim Rondenbargprozess mit der versuchten Anwendung des sogenannten Hooliganparagraphen; es folgten die Landespolizeigesetze und es folgte das indymedia linksunten Verbot des Bundesinnenministeriums.
Insofern kann das Vorgehen der Karlsruher Staatsanwaltschaft gegen Radio Dreyeckland auch verstanden werden, als Teil einer Kampagne zur Aushebelung demokratischer Freiheiten. Der erste Verhandlungstag hat dazu weitere Informationen erschlossen, die auch im Beitrag von RDL im Einzelnen dargestellt werden (https://www.freie-radios.net/128183 + https://www.freie-radios.net/128189). Insbesondere hat die Vernehmung der Polizeibeteiligten an den Hausdurchsuchungen in der Summe der Ausssagen ergeben, dass die Wohnungsdurchsuchung beim angeklagten Kollegen ohne jegliche Vorbereitung in presserechtlicher Hinsicht und mit der Routineerwartung eines Einsatzes im Schwerstkriminellen Millieu absolviert wurde.
Einmal mehr stellen wir fest, wie simpel es eingefleischt folgsamen Apparatschiks in dazu ermöglichender Position gemacht ist, mit einem Tunnelblickritual eine Maschine der Verfolgung zu starten, auf Touren zu halten, individuelle und gesellschaftliche Beschädigungen anzurichten – wenn am Ende der Verfahren auch das formale Ergebnis dem dort gewünschten Ziel nicht entsprechen mag.

Autor: nnfm + nfsu

Radio: FSK Datum: 20.04.2024

Länge: 23:42 min. Bitrate: 209 kbit/s

Auflösung: Stereo (48000 kHz)