Im Morgenradio erläutert der geschäftsführende Redakteur von RDL den Beschluss und weshalb seiner Ansicht nach eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung bedeutet und die nichkommerziellen, freien Radios als Radios minderen Rechts sanktioniert.
Staatliche Unis dürfen Rundfunkveranstalter sein
Am 6.8.publizierte die 1.kammer das BVerfG seinen Nichtannahmebeschluss einer Verfassungsbeschwerde von RDL gegen die Zulassung von staatlichen Hochschulen.
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