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Vorratsdatenspeicherung wird eingeschränkt

Manchmal dringt ein Sprichwort mit ungeahnter Kraft in den Alltag ein- heute zum Beispiel: Steter Tropfen höhlt den Stein.

Denn genau diesen Eindruck konnten die vielfältigen Proteste in den letzten Monaten gegen die Vorratsdatenspeicherung wecken. Erst in der letzten Woche waren Hunderte menschen in Köln zu einer Demonstration für eine freie Zukunft gekommen. Jetzt haben diese vielen Proteste einen Teilerfolg bewirkt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Gesetz zur Massenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten per Eilentscheidung teilweise gestoppt. Das Gericht bestätigte zwar die Rechtmässigkeit der Speicherpflicht für Kommunikationsunternehmen, setzte aber hohe Hürden für die Verwendung der Daten durch Ermittlungsbehörden. Demnach dürften die Verbindungsdaten von Festnetz- und Handyanschlüssen für sechs Monate bei den Unternehmen gespeichert, aber nur bei schweren Straftaten an die Ermittler weitergeleitet werden. Bei weniger schweren Straftaten muss die Weitergabe bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterbleiben. Die Anordnung der Verfassungsrichter gilt zunächst für ein halbes Jahr, kann aber verlängert werden.im gespräch dazu mit dem Sprecher AK Vorratsdatenspeicherung Ricardo Cristof Remmert-Fontes

Autor: Tagesaktuelleredaktion

Radio: corax Datum: 19.03.2008

Länge: 05:46 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)