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Politik

Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt zum NPD-Verbotsverfahren

In ruhigen Zeiten ist es keine grosse Meisterleistung ein guter Demokrat zu sein. Wie gut eine Demokratie funktioniert, zeigt sich meist erst in komplizierteren Zeiten.

Parteiverbote gehören zu den schärfsten Mitteln der streitbaren Demokratie. Als 2003 versucht wurde die NPD zu verbieten, wurden die Gesetzte zum Parteiverbot noch mal verschärft. Damals ist das Verbotsverfahren allerdings gescheitert; zuviele V-Männer sassen in den Reihen der Führungs-Riege der NPD. Für Verfassungskonform wurde die Partei aber trotzdem nicht erklärt.. Die Verfasser unseres Grundgesetztes
haben sich etwas einfallen lassen, um unsere Demokratie zu schützen. Man nennt das die Ewigkeitsgarantie. Ewige Demokratie. Unzerstörbar. Deshalb sind Parteien, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder sogar beseitigen wollen, verboten. Tatsache ist, dass die NPD rechtsradikale und
gewaltbereite Kader hat - WARUM also ist sie immer noch da?? Jetzt versucht vor allem die SPD das Verfahren
wieder aufzurollen. Um zu zeigen, dass man der Partei ihre Verfassungswidrigkeit nachweisen kann ohne V-Männer einzusetzen, wollten sie gestern eine Sammlung veröffentlichen mit Daten und Fakten als Beweismittel gegen die NPD… Diese Sammlung wurde jedoch in letzter Sekunde zurückgehalten… Auf Strucks Anregung hin hatte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) das Bundesamt für Verfassungsschutz und die 16 Landesämter für Verfassungschutz gebeten, Informationen für ein neues NPD-Verbotsverfahren bis zum 31. März 2008 zusammenzustellen. 8 Bundesländer weigerten sich jedoch. Sachsen-Anhalts Innenministerium wollte das Material aber eigentlich veröffentlichen. Warum das nun doch nicht passiert ist, erfragte Amanda Hasenfuss von Radio Corax beim Pressesprecher des Innenministerium, Herrn Martin Krems.

Autor: tagesaktuelle redaktion

Radio: corax Datum: 08.04.2008

Länge: 10:39 min. Bitrate: 192 kbit/s

Auflösung: Mono (44100 kHz)