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Das Schweizer Staatsschutz-Gesetz wird verschärft

Im aktuellen Staatsschutzgesetz BEWIS sind einige Dinge dem Staat verboten. Er darf zum Beispiel keine Telefonate abhören oder keine Post überwachen.

Die eidgenössischen Räte müssen nun darüber bestimmen, ob der Staatsschutz wieder mehr Überwachung betreiben darf. Der Verein Grundrechte.ch appelliert nun an die National- und Ständeräte dies abzulehnen.
Cheyenne Mackay berichtet:

Autor: Cheyenne Mackay

Radio: RaBe Datum: 09.04.2008

Länge: 04:17 min. Bitrate: 256 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)