Das Schweizer Staatsschutz-Gesetz wird verschärft
Im aktuellen Staatsschutzgesetz BEWIS sind einige Dinge dem Staat verboten. Er darf zum Beispiel keine Telefonate abhören oder keine Post überwachen.
Die eidgenössischen Räte müssen nun darüber bestimmen, ob der Staatsschutz wieder mehr Überwachung betreiben darf. Der Verein Grundrechte.ch appelliert nun an die National- und Ständeräte dies abzulehnen.
Cheyenne Mackay berichtet:
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