Die eidgenössischen Räte müssen nun darüber bestimmen, ob der Staatsschutz wieder mehr Überwachung betreiben darf. Der Verein Grundrechte.ch appelliert nun an die National- und Ständeräte dies abzulehnen.
Cheyenne Mackay berichtet:
Das Schweizer Staatsschutz-Gesetz wird verschärft
Im aktuellen Staatsschutzgesetz BEWIS sind einige Dinge dem Staat verboten. Er darf zum Beispiel keine Telefonate abhören oder keine Post überwachen.
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