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Studie des Instituts für Menschenrechte - Auch im Flüchtlingswohnheim gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung

Sind Zimmer in Flüchtlingsunterkünften Wohnungen? Wenn man Platz, Privatsphäre und Möglichkeit selber zu kochen betrachtet, muss man wohl klar sagen, Nein Wohnen ist das nicht.

Und trotzdem: Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch in Flüchtlingsunterkünften. Zu diesem Ergebnis kommt in einer Studie das Institut für Menschenrechte, die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution in Deutschland, die auch vom Bundestag gefördert wird. Wir haben mit Dr. Hendrik Cremer, einem der beiden AutorInnen gesprochen. Wenn man seinen Ausführungen folgt, muss auch die Rechtmässigkeit der Verträge zwischen Baden-Württemberg und Betreibern der Landeserstaufnahmestelles für Flüchtlinge in Zweifel gezogen werden. Und auch andere Hausordnungen in Flüchtlingswonheimen könnten demnach rechtlich nicht haltbar sein. Was hat die Studie festgestellt?

Autor: Fabian

Radio: RDL Datum: 10.12.2018

Länge: 15:15 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)