Gericht urteilt: Vorratsdatenspeicherung unverhältnismässig.
Als erstes deutsches Gericht hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden die flächendeckende Aufzeichnung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung als unverhältnismässig bezeichnet.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist nach eigenen Angaben ein bundesweiter Zusammenschluss, der sich gegen die ausufernde Überwachung im allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzt. Corax sprach mit Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
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