Sollte er dies nicht tun, droht ihm ein Bußgeld. Diese Neuregelung hat der Bundestag vorigen Mittwoch beschlossen.
Spätabtreibungsgesetzgebung Gespräch mit Christel Riemann-Hanewinkel
Spätabtreibungen, sprich Abtreibungen erst nach der 22. Schwangerschaftswoche, sind in Deutschland in Zukunft erst nach einer nun gesetzlich festgelegten Bedenkzeit von drei Tagen zwischen Diagnose und Abbrucherlaubnis möglich. Darüber hinaus ist der behandelnde Arzt dazu verpflichtet, die Schwangere umfassend aufzuklären und sie an weitere Beratungsinstitutionen weiterzuempfehlen.
525408


Diesen Artikel...