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Spätabtreibungsgesetzgebung Gespräch mit Christel Riemann-Hanewinkel

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Spätabtreibungsgesetzgebung Gespräch mit Christel Riemann-Hanewinkel

Spätabtreibungen, sprich Abtreibungen erst nach der 22. Schwangerschaftswoche, sind in Deutschland in Zukunft erst nach einer nun gesetzlich festgelegten Bedenkzeit von drei Tagen zwischen Diagnose und Abbrucherlaubnis möglich. Darüber hinaus ist der behandelnde Arzt dazu verpflichtet, die Schwangere umfassend aufzuklären und sie an weitere Beratungsinstitutionen weiterzuempfehlen.

Sollte er dies nicht tun, droht ihm ein Bußgeld. Diese Neuregelung hat der Bundestag vorigen Mittwoch beschlossen.

Radio Radio: corax
Datum Datum: 18.05.2009
Länge Länge: 10:48 min.
Bitrate Bitrate: 320 kbit/s
Datum Auflösung: 44100 kHz
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