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WCW-2009 #09 Reto Mantz berichtet von den Urteilen zur sog. Störerhaftung und wirft einen juristischen Blick auf die Situation der HNA's in Freifunknetzen

In vermaschten Freifunknetzen werden Dienste und Daten getauscht und geteilt, z.B. ein Internetzugang, der mehrere WGs versorgt.

Dies passiert unzensiert und frei.

Was passiert aber den Internetspendern in einem Freifunknetz (den HNAs, von Higher Network Access), wenn Dritte oder andere Freifunknutzer rechtlich illegale Inhalte per WLAN über ihre Internetanschlüsse transferieren und sie Abmahnungen erhalten? Haften sie? Das ist die Frage der Störerhaftung.

Um sicher zu gehen, dass man nicht in einen zu sauren Apfel beisst und zu Strafen verurteilt wird, weil man sein Internet mit den Nachbarn teilen wollte, empfiehlt es sich leider bei der jetzigen Rechtslage, Torrentports zu blocken, um Millionenklagen der Musikindustrie zu vermeiden. Das ist natürlich ganz und gar nicht im Sinne eines freien, offenen Netzes.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe prüft im Moment die Urteile zum Thema Störerhaftung, die am Oberlandesgericht Hamburg und OLG Frankfurt/Main gefällt wurden. Es bleibt zu hoffen, dass ein freifunkverträgliches Ergebnis erzielt wird. Das Urteil vom BGH wir Anfang 2010 erwartet.

Autor: Sendung für die vernetzte Welt, Rundfreifunk

Radio: corax Datum: 24.05.2009

Länge: 04:29 min. Bitrate: 124 kbit/s

Auflösung: Mono (44100 kHz)