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Homosexualität ins Grundgesetz

Da wurde nun mächtig gefeiert am Wochenende. Das Grundgesetz ist 60 Jahre alt geworden.

Na juhuu, werden Sie jetzt denken. Genauso hebt es sicherlich sehr viele Mensche in diesem Land an. Denen dürfte dieser Feiertag weitgehend egal gewesen sein. Einer ganzen Menge von Menschen allerdings ist das Jubiläum gar nicht egal. Denjenigen nämlich, deren Rechte sich in dem Grundgesetz gar nicht wieder finden. Da verwundert es nämlich sehr, das im Jahre 60 der bundesrepublikanischen aufgeklärten Gesellschaft beispielsweise gleichgeschlechtliche Partnerschaften gar nicht auftauchen in unserem Verfassungsersatz. Am Wochenende veranstaltete der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands in Magdeburg eine Unterschriftenaktion für die Veränderung des Artikel 3 des Grundgesetzes.

Autor: Tagesaktuelle Redaktion/Sendedienst

Radio: corax Datum: 25.05.2009

Länge: 09:10 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)