Kinderregelsatz
Ist es Verfassungswiedrig Kinder einer von Harz IV beziehern: nicht als Erwachsen zu betrachten und seine bedürftigkeit nur aus diesem Grund zu schmählern? Das Verfassungsgericht in Karlsruhe Verhandelt genau über diese Frage.
Warum bekommen die Kinder 30% weniger bezüge als Erwachsene? Der Anwalt der KlägerInn behauptet das sei: "erstens zu wenig und zweitens verfassunswiedrig". Mit Edgar Schu vom Aktionsbündnis Sozialproteste unterhalten wir uns jetzt über die Kinder.
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