Das teilte der evangelische Pressedienst gestern mit. Erneut verhandelt werden soll über das Strafmass. Drei Mitglieder von "Sturm 34" waren im Sommer 2008 wegen gefährlicher Körperverletzung vom Landgericht Dresden Haft- und Bewährungsstrafen von bis zu dreieinhalb Jahren erhalten. Die ein Jahr zuvor verbotene rund 50 Mitglieder zählende Kameradschaft "Sturm 34" wurde aber nur als Bande und nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft, da die Dresdner Richter keinen übergeordneten Gruppenwillen feststellten. Dagegen ging die Staatsanwaltschaft erfolgreich in Revision.
In welchem Kontext dieser Fall zu betrachten ist, dass hat Nadja mit Juliane Wetendorf ( Mitarbeiterin der Sächsischen Opferberatung Chemnitz ) besprochen.
Prozess gegen Mitglieder von "Sturm34" wird neu aufgerollt
Gegen Rädelsführer der sächsischen Neonazi-Kameradschaft «Sturm 34» aus Mittweida wird vor dem Landgericht Dresden erneut verhandelt.

Autor: tagesaktuelle Redaktion
Radio: corax Datum: 05.12.2009
Länge: 11:37 min. Bitrate: 320 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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