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Bundesverfassungsgericht prüft Hartz-IV-Sanktionen

Sanktionen, die Sozialleistungen bis auf Null kürzen, einschliesslich der Wohnungskosten.

Die von Jobcenter zu Jobcenter quasi nach Gutdünken unterschiedlich angewandt werden können: Mit Hartz IV möglich und seit Jahren gängige Praxis - obwohl sie möglicherweise verfassungswidrig sind. Das prüft nun endlich das Bundesverfassungsgericht. Zu einer Anhörung am 15. Januar 2019 sind als sachverständige Dritte u.a. Harald Thomé und Roland Rosenow vom Verein Tacheles e.V. geladen. Sie haben bereits eine Stellungnahme verfasst, in der ausführlich nachgewiesen wird, warum die Sanktionen unhaltbar sind. Wir haben mit Roland Rosenow gesprochen.

Autor: Johanna

Radio: RDL Datum: 10.01.2019

Länge: 17:05 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)