Die Berechnung sei nicht transparent genug, begründeten die Richter ihre Entscheidung.
Doch eines wurde bei der einsetzenden Freude über diesen Richterspruch beinahe übersehen: Nicht Hartz IV ist verfassungswidrig, sondern die Berechnung, aber das auch nur teilweise..
Das Bundesverfassungsgericht, die Menschenwürde und Hartz IV
Die Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschieden.
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