Dabei wurde einer Demonstrantin von einem Polizisten das Nasenbein gebrochen. Sie erstattete Anzeige wegen Körperverletzung im Amt. Der angeklagte Polizist stellte wiederum Strafantrag wegen "versuchter Gefangenenbefreiung". Das Verfahren wurde eingestellt. Doch damit ist das Problem nicht aus der Welt. Jetzt bekam die betroffene Demonstrantin eine Anklage wegen falscher Anschuldigungen, denn der Polizist rechtfertigte seinen Faustschlag als notwendig. Interview mit Marc Meyer dem Anwalt der Angeklagten.
Strafbefehl wegen falscher Anschuldigung eines Polizisten wegen Nasenbeinbruch bei Demo
Am 15. Dezember 2007 gab es in Hamburg eine Demonstration gegen den Terroristen-Paragrafen 129a.

Autor: zagesaktuelle Redaktion
Radio: corax Datum: 18.02.2010
Länge: 08:24 min. Bitrate: 192 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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