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Anhörung im Rechtsausschuss zur Erweiterung des Grundgesetzes Art. 3 Abs. 3 um das Merkmal "Sexuelle Identität"

SPD, Grüne und die Linkspartei sind sich einig. Das Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3 soll erweitert werden um das Merkmal "Sexuelle Idenität".

Damit sollen Lesben, Schwule Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen vor Diskriminierung geschützt werden. Auch ein mögliches Adoptionsrecht wäre dann möglich. Doch CDU und FDP weigern sich, dem Antrag zuzustimmen. Am 21. April 2010 gab es zu diesem Thema eine Anhörung im Rechtsausschuss. In dieser Anhörung wurde von Seiten der Gegner der Verfassungsinitiative mit Argumenten um sich geworfen wie: die Aufnahme von Lesben und Schwulen ins Grundgesetz würde die Integration der Muslime in Deutschland erschweren. Dazu war Teresa von Radio Corax mit Renate Rampf im Gespräch. Sie ist die Pressesprecherin des Lesben und Schwulenverbands Deutschland (LSVD).

Autor: Corax TA

Radio: corax Datum: 23.04.2010

Länge: 10:47 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)