Wenn der Leistungsempfänger damit nicht einverstanden ist, muss er das nicht unterschreiben.
Auf Sanktionen bei Nichtabschluss einer Eingliederungsvereinbarung haben die Ämter vorerst verzichtet, da nach mehreren Urteilen der Verdacht auf einen Verstoss gegen die Vertragsfreiheit besteht.
Schliesslich haben die Ämter die Möglichkeit, die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt zu erlassen, wenn der Leistungsempfänger die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben möchte. Der Verwaltungsakt ist ein Bescheid, dem man Folge zu leisten hat.
Erhält man die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt, kann man dagegen einen Widerspruch einreichen, muss den Pflichten des Verwaltungsaktes aber vorerst nachkommen, denn der Widerspruch hat keine „aufschiebende Wirkung“ (solange das Amt über den Widerspruch nicht entschieden hat, ist dem Folge zu leisten. Es kann Monate dauern, bis das Amt entscheidet).
Ist man mit dem Inhalt des Verwaltungsaktes nicht einverstanden (z.B. weil er eine Massnahme oder einen Ein-Euro-Job enthält), kommt man den Pflichten deswegen am besten nicht nach und tritt die Massnahme oder den Ein-Euro-Job nicht an.
Es folgt eine Sanktion, die man im Eilverfahren einklagen kann. Hierfür bekommt man beim Amtsgericht einen Beratungsschein und kann damit einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen. Es kostet insgesamt 10 Euros.
Der Anwalt schreibt den Widerspruch für den Sanktionsbescheid und die Klage für das Sozialgericht. Er bezieht sich dabei auf die Urteile Hessisches Landessozialgericht L 7 AS 288/06 ER 09.02.2007 und Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 19 B 140/09 AS ER 08.07.2009. Es gibt nämlich keine gesetzliche Grundlage, um einen Verwaltungsakt zu sanktionieren (Ausnahme: In Bayern!!! Da gibt es ein Gegenurteil!!!), solange das Gesetz unverändert besteht. Die Aussichten auf Erfolg sind sehr hoch.
ALG II: Die Eingliederungsvereinbarung
Die Eingliederungsvereinbarung ist ein subordinationsrechtlich öffentlich-rechtlicher Vertrag zum Zwecke der Integration eines Erwerbslosen.

Autor: Arbeits & Erwerbslosenradio Bernadette
Radio: RDL Datum: 10.07.2010
Länge: 27:34 min. Bitrate: 224 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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