Der Angeklagte war Ende November 2009 vom Amtsgericht Magdeburg zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden. Obwohl sich in der erstinstanzlichen Verhandlung herausgestellt hatte, dass der Angeklagte das Opfer gemeinsam mit etwa einem Dutzend weiterer Angreifer verfolgt und attackiert hatte, wurde der zur Tatzeit 29-jährige Maik K. lediglich wegen einfacher Körperverletzung verurteilt. Der Nebenklägervertreter des Opfers legte gegen das Urteil Berufung ein, um eine der Tat angemessene Verurteilung wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu erreichen. Da zum Berufungsprozess lediglich das Opfer als Zeuge geladen ist, ist noch am gleichen Tag mit der Urteilsverkündung zu rechnen. Über die Hintergründe des Prozesses sprach Radio Corax mit Antje von der Mobilen Opferberatung.
Berufungsprozess gegen bekennenden Neonazi nach rassistischer Hetzjagd im Januar 2008 in Magdeburg
Am Montag den 19.07.2010 findet am Landgericht Magdeburg ein Berufungsprozess gegen einen Neonazi statt.

Autor: tagesaktuelle Redaktion
Radio: corax Datum: 16.07.2010
Länge: 09:30 min. Bitrate: 192 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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