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Väterrechte gestärkt

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Väterrechte gestärkt

Das Bundesverfassungsgericht hat das Sorgerecht lediger Väter erheblich gestärkt.


Mütter können demnach ab sofort die gemeinsame elterliche Sorge nicht mehr verweigern, wenn ein Familiengericht festgestellt hat, dass dies dem Kindeswohl entspricht. Die Verfassungshüter haben damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 umgesetzt. In dem Urteil hatte es geheißen, dass das deutsche Kindschaftsrecht ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge. Dem Straßburger Urteil zufolge verstoße die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur erhalten, wenn die Mutter des Kindes es möchte, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Jule von Radio Corax sprach mit Akki Schulz.

Radio Radio: corax
Datum Datum: 04.08.2010
Länge Länge: 11:33 min.
Bitrate Bitrate: 192 kbit/s
Datum Auflösung: 44100 kHz
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