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Väterrechte gestärkt

Das Bundesverfassungsgericht hat das Sorgerecht lediger Väter erheblich gestärkt. Mütter können demnach ab sofort die gemeinsame elterliche Sorge nicht mehr verweigern, wenn ein Familiengericht festgestellt hat, dass dies dem Kindeswohl entspricht.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Sorgerecht lediger Väter erheblich gestärkt.
Mütter können demnach ab sofort die gemeinsame elterliche Sorge nicht mehr verweigern, wenn ein Familiengericht festgestellt hat, dass dies dem Kindeswohl entspricht. Die Verfassungshüter haben damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 umgesetzt. In dem Urteil hatte es geheissen, dass das deutsche Kindschaftsrecht ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge. Dem Strassburger Urteil zufolge verstosse die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur erhalten, wenn die Mutter des Kindes es möchte, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Jule von Radio Corax sprach mit Akki Schulz.

Autor: tagesaktuelle Redaktion

Radio: corax Datum: 04.08.2010

Länge: 11:33 min. Bitrate: 192 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)