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Warum die Schweiz nicht wie Weissrussland werden soll - Gespräch mit einer Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative oder die Einführung eines Minarettverbots schaffen in einer Hinsicht grosse Probleme für die Schweiz: Sie tangieren das Völkerrecht.

Wenn die gesetzliche Umsetzung „eins-zu-eins“ dem Initiativtext entspricht, würde sie mit grosser Sicherheit gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen. Das bedeutet: Wer sich wegen dem Minarettverbot oder wegen einer automatischen Ausschaffung in seinen Menschenrechten verletzt sieht, kann beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg Klage einreichen. Die Chance ist gross, Recht zu erhalten. Und dieses Recht ist auch für die Schweiz bindend. Die Schweiz ist nämlich Mitglied des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Und nicht nur das: die Schweiz stellt im Gegensatz zu allen anderen Mitgliedstaaten sogar zwei Richter am Gerichtshof.
Nur eine Richterin sitzt für Deutschland am Gerichtshof. Angelika Nussberger wird ab dem 1. Januar 2011 diese Position in Strassburg übernehmen. Michael Spahr hat sie getroffen.

Autor: Michael Spahr

Radio: RaBe Datum: 02.12.2010

Länge: 06:08 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)