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Residenzpflicht in Sachsen zur Diskussion

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Residenzpflicht in Sachsen zur Diskussion

Am 6. Dezember gab es eine öffentliche Anhörung des sächsischen Innenausschusses zur Lockerung der Residenzpflicht.

Die Residenzpflicht verbietet es Asylbewerbern und geduldeten Flüchtlingen die Landkreisgrenzen ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde auch kurzzeitig zu überschreiten. Der mehrmalige Verstoß ist strafbar. Sogenannte "Urlaubsscheine" müssen einzeln beantragt werden, teilweise für Besuche der Nachbarstadt.

Autor Autor: AL
Radio Radio: coloradio
Datum Datum: 08.12.2010
Länge Länge: 14:52 min.
Bitrate Bitrate: 133 kbit/s
Datum Auflösung: 44100 kHz
Creative Commons Lizenz

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