Die Residenzpflicht verbietet es Asylbewerbern und geduldeten Flüchtlingen die Landkreisgrenzen ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde auch kurzzeitig zu überschreiten. Der mehrmalige Verstoss ist strafbar. Sogenannte "Urlaubsscheine" müssen einzeln beantragt werden, teilweise für Besuche der Nachbarstadt.
Residenzpflicht in Sachsen zur Diskussion
Am 6. Dezember gab es eine öffentliche Anhörung des sächsischen Innenausschusses zur Lockerung der Residenzpflicht.

Autor: AL
Radio: coloradio Datum: 08.12.2010
Länge: 14:52 min. Bitrate: 133 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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