Die Residenzpflicht verbietet es Asylbewerbern und geduldeten Flüchtlingen die Landkreisgrenzen ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde auch kurzzeitig zu überschreiten. Der mehrmalige Verstoß ist strafbar. Sogenannte "Urlaubsscheine" müssen einzeln beantragt werden, teilweise für Besuche der Nachbarstadt.
Residenzpflicht in Sachsen zur Diskussion
Am 6. Dezember gab es eine öffentliche Anhörung des sächsischen Innenausschusses zur Lockerung der Residenzpflicht.
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