Die Rechte von Migrantenkindern sollen besser geschützt werden. Das verlangen zwei Motionen, die kürzlich im eidgenössischen Parlament eingereicht wurden.
Beide Motionen verlangen Änderungen im so genannten Härtefallverfahren.
Dieses Verfahren finden dann statt, wenn Migranten keinen geregelten Aufenthaltsstatus haben, aber schon seit vielen Jahren hier leben.
Werden die Migranten als Härtefall anerkannt, erhalten sie eine Aufenthaltsbewilligung. Wenn nicht, müssen sie in ihr Herkunftsland zurückkehren.
Was das für Kinder bedeutet, die hier aufgewachsen sind, und keinen Bezug zu ihrer Heimat mehr haben – das bleibt in den Verfahren meist unbeachtet.
Einzelheiten dazu im folgenden Bericht
Die Rechte von Migrantenkindern sollen besser geschützt werden: das verlangen zwei Motionen im eidgenössischen Parlament
Die Rechte von Migrantenkindern sollen besser geschützt werden. Das verlangen zwei Motionen, die kürzlich im eidgenössischen Parlament eingereicht wurden. Beide Motionen verlangen Änderungen im so genannten Härtefallverfahren. Dieses Verfahren finden dann statt, wenn Migranten keinen geregelten Aufenthaltsstatus haben, aber schon seit vielen Jahren hier leben. Werden die Migranten als Härtefall anerkannt, erhalten sie eine Aufenthaltsbewilligung.

Autor: Wilma Rall
Radio: RaBe Datum: 17.12.2010
Länge: 03:10 min. Bitrate: 320 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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