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Bundesverfassungsgericht: Durchsuchung des Freien Sender Kombinats war rechtswidrig

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Politik

Bundesverfassungsgericht: Durchsuchung des Freien Sender Kombinats war rechtswidrig

Am 25. November 2003 wurden die Räume des Hamburger Freien Sender Kombinat von Staatsanwaltschaft, Staatschutz und zwei Hundertschaften Polizei durchsucht. Begründet wurde die Aktion mit Telefongesprächen, die ein Redakteur des Senders im Oktober des gleichen Jahres mit der Pressestelle der Hamburger Polizei geführt und ohne deren Einverständnis aufgezeichnet und gesendet hatte.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte heute, mehr als sechs Jahre später, daß die Durchsuchung des Senders rechtswidrig war. Werner vom FSK äußert sich dazu im Interview.

Radio Radio: RadioBlau
Datum Datum: 05.01.2011
Länge Länge: 09:54 min.
Bitrate Bitrate: 192 kbit/s
Datum Auflösung: 44100 kHz
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