Mehr Infos auf
https://www.fsk-hh.org
sowie http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20101210_1bvr173904.html
Hausdurchsuchung bei Hamburger Radiosender FSK war verfassungswidrig
Interview mit Torsten Michaelsen, FSK-Vorstand, und Carsten Gericke, Rechtsanwalt, zur gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, derzufolge die Durchsuchung der Studioräume 2003 sowie die Sicherstellung von Redaktionsunterlagen einen Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit darstellen und ergo verfassungswidrig waren.
521201


Diesen Artikel...