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Topaktuell: Arbeit und Soziales, neues Gerichtsurteil setzt Signal gegen Dumping-Verträge bei Zeitarbeit

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Wirtschaft

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Topaktuell: Arbeit und Soziales, neues Gerichtsurteil setzt Signal gegen Dumping-Verträge bei Zeitarbeit

Die Stimmung der Wirtschaftsverbände ist derzeit gut. Sie erwarten 2011 höhere Produktions- und Umsatzzahlen als 2010. Das könnte die Investitionen und den Job-Aufbau anfeuern.

Der Handelsverband HDE erwartet, dass die Löhne 2011 etwas kräftiger steigen, und die Verbraucher wieder lockerer mit ihrem Geld umgehen. Wie wirkt sich die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes für die Arbeitnehmer aus?
Die Zeitarbeitsbranche vermittelt Menschen auf Zeit eine Beschäftigungsmöglichkeit. Nur 1/3 schafft es über den Klebeeffekt eine Festanstellung zu bekommen. Wegen der Vergütungsstruktur gerät die Zeitarbeitsbranche wiederholt in Kritik. So hat das Bundesarbeitsgericht (= BAG) in Erfurt in dem Grundsatzentscheid, Az: 1 ABR 19/10, am 14.01.2011 verkündet, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen, CGZP, nicht tariffähig ist. Das BAG setzte damit ein deutliches Signal gegen Dumping-Verträge und Gefälligkeitsvereinbarungen. Nach Auffassung der Richter ist die CGZP trotz der vielen von ihr abgeschlossenen Tarifverträge keine Gewerkschaft, da ihr aufgrund fehlender Mitglieder die dafür erforderliche Tarifmächtigkeit fehlt. Damit hat der gemeinsame Antrag von ver.di und der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Gefälligkeitsverträge auch in der Leiharbeitsbranche zu unterbinden Erfolg. Die Tarifverträge der CGZP sind damit nichtig.

Creative Commons Lizenz

Autor: Diana Henrich

Radio: bermuda Datum: 19.01.2011

Länge: 09:23 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)