Am 13. Februar hätte der Mahngang unter dem Titel „Täterspuren“ stattfinden sollen, und war als friedliche Antwort auf den Nazi-Aufmarsch an diesem Tag gedacht. Wer es noch immer nicht gehört haben sollte: am 13. Februar hat die rechtsextreme Junge Landsmannschaft Ostdeutschland wie jedes Jahr einen geschichtsrevisionistischen Fackelmarsch durch Dresden angemeldet. Eine Protestform gegen diesen Aufmarsch sollte ein Tätergang durch Dresden sein. Die Polizei, das Ordnungsamt und weitere Organisatoren der Stadt Dresden hielten diesen antifaschistischen Spaziergang aber für bedenklich und haben den Tätergang des Bündnisses kurzum verboten. Warum sich das so ergeben hat, und auf welchem Wege man vielleicht doch noch gemeinsam spazieren und damit auch protestieren gehen kann, weiss Stefan Thiele vom Aktionsbündnis „Dresden Nazifrei“
"Dresden Nazifrei" Verbot vom Ordnungsamt auf einen Erinnerungsgang am 13. Februar
Das Ordnungsamt Dresden hat dem Aktionsbündnis Dresden Nazifrei einen Erinnerungsgang zum Gedenken an die NS-Verbrechen untersagt.

Autor: Tagesakruelle Redaktion
Radio: corax Datum: 08.02.2011
Länge: 12:24 min. Bitrate: 192 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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