Dieses Urteil dürfte künftige Privatisierungen erschweren. Über diese Entscheidung und ihre Konsequenzen sprachen wir mit der Gewerkschaftssekretärin von ver.di Mittelhessen, Marita Kruckewitt.
Paukenschlag des Bundesverfassungsgerichts
Im Februar entschied das Bundesverfassungsgericht eine Klage von 9 ver.di-Mitgliedern und dieses Urteil sorgte für Furore: Das Gericht urteilte, dass die Privatisierungsweise des Universitätsklinikums Giessen/Marburg teilweise grundgesetzwidrig gewesen sei, da den Lohnarbeitenden im Uniklinikum bei der Überleitung von einem „Arbeitgeber“ zum anderen absichtsvoll ein Widerspruchsrecht verwehrt worden sei.

Autor: Trotzfunk
Radio: Datum: 11.03.2011
Länge: 15:17 min. Bitrate: 128 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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