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Leiharbeit - Zeitarbeit - Equal Pay

Firmen setzen zunehmend Leiharbeiter ein. Grund für die befristete Beschäftigung sind offiziell Produktionspitzen, Krankheits- oder Eltern-zeitvertretung.

Die zeitweise Beschäftigen werden von Leiharbeitsfirmen überlassen.
Die Beschäftigung auf Zeit führt meist nicht zu einem Klebeeffekt für die Leiharbeitnehmer. Die Hoffnung eine Festanstellung zu erhalten, zerschlägt sich oft.

Nach dem Grundsatzentscheid des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt, Az: 1 ABR 19/10, verkündet am 14.01.2011, sollen Leiharbeitnehmer den gleichen Lohn erhalten, wie die Stammbelegschaft. Die Entscheidung zugunsten der Arbeitnehmer war überfällig.

Autor: Diana Henrich

Radio: bermuda Datum: 26.03.2011

Länge: 06:14 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)