Ein Erfahrungsbericht mit Kommentar. Übrigens sei das "nicht Aufgabe der Polizei", und es liege keine Straftat vor. Dennoch ist evtl. für alle Betroffenen ratsam, das StGB schon mal durchzulesen: Nötigung (= erzwungene Duldung von Gewalt), Amtsmissbrauch, unterlassene Hilfeleistung, Rechtsbeugung. Die Überprüfung der Bedürftigkeit und Mitwirkung ist lt. Gesetz NICHT mit Hilfe von Abwimmeltaktiken und "Stresstests" dieser Art durchzuführen, bei denen die Seite des "Kunden" so lange wie möglich ignoriert wird.
Nähere Informationen auf Anfrage von der Autorin des Beitrages.
JobCenter kommt Auskunfts- und Beratungspflicht mit Hilfe der Polizei nach
Ein Erfahrungsbericht mit Kommentar. Übrigens sei das "nicht Aufgabe der Polizei", und es liege keine Straftat vor. Dennoch ist evtl.

Autor: Sylvia Schmidt
Radio: radio flora Datum: 23.07.2011
Länge: 08:08 min. Bitrate: 128 kbit/s
Auflösung: Mono (44100 kHz)
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