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JobCenter kommt Auskunfts- und Beratungspflicht mit Hilfe der Polizei nach

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JobCenter kommt Auskunfts- und Beratungspflicht mit Hilfe der Polizei nach

Ein Erfahrungsbericht mit Kommentar. Übrigens sei das "nicht Aufgabe der Polizei", und es liege keine Straftat vor. Dennoch ist evtl.

Ein Erfahrungsbericht mit Kommentar. Übrigens sei das "nicht Aufgabe der Polizei", und es liege keine Straftat vor. Dennoch ist evtl. für alle Betroffenen ratsam, das StGB schon mal durchzulesen: Nötigung (= erzwungene Duldung von Gewalt), Amtsmissbrauch, unterlassene Hilfeleistung, Rechtsbeugung. Die Überprüfung der Bedürftigkeit und Mitwirkung ist lt. Gesetz NICHT mit Hilfe von Abwimmeltaktiken und "Stresstests" dieser Art durchzuführen, bei denen die Seite des "Kunden" so lange wie möglich ignoriert wird.

Nähere Informationen auf Anfrage von der Autorin des Beitrages.

Creative Commons Lizenz

Autor: Sylvia Schmidt

Radio: radio flora Datum: 23.07.2011

Länge: 08:08 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Mono (44100 kHz)