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GEZ-Neuregelungen im neuen Rundfunkstaatsvertrag verletzt Datenschutzrichtlinien

Anfang der Woche kam folgende Nachricht: Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose hat die geplanten Änderungen bei der Erhebung der Rundfunkgebühren scharf kritisiert. Das berichtet die Mitteldeutsche Zeitung in ihrer Online-Ausgabe.

Anfang der Woche kam folgende Nachricht: Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose hat die geplanten Änderungen bei der Erhebung der Rundfunkgebühren scharf kritisiert.

Das berichtet die Mitteldeutsche Zeitung in ihrer Online-Ausgabe. Bose erklärte, mit der Änderung des Rundfunkstaatsvertrages erhalte die Gebühreneinzugszentrale Befugnisse, die über denen des bundesdeutschen Meldegesetzes liegen. Wer sich künftig bei der GEZ abmelden will - etwa wenn aus zwei Haushalten bei Heirat einer wird - muss den die Abmeldung begründenden Lebenssachverhalt mitteilen. Was genau gemeint ist, bleibe unklar. Darüber hinaus soll die GEZ auch bei Vermietern und Wohnungsgesellschaften Auskunft über Mieter einholen dürfen. Bose erklärte, der Meldebehörde müsse auch niemand sagen, warum er sich abmeldet und wohin er zieht. Mit der neuen Regelung würden zu viele Daten erhoben. Der neue Vertrag soll 2013 in Kraft treten. Wir haben mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt ueber die die Novelle des Rundfunkstaatsvertrag gesprochen.

Autor: tagesaktuelle Redaktion

Radio: corax Datum: 25.08.2011

Länge: 12:37 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)