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Prozess gegen 10 € Gebühr für eine Verlassenserlaubnis des Residenzpflichtbereichs "für" Flüchtlinge vor dem OVG Magdeburg am 26.10.

Der Landkreis Saalkreis in Sachsen-Anhalt verlangt von Asylsuchenden eine 10 € Gebühr, wenn sie den Saalkreis verlassen wollen. Asylsuchende werden durch die Residenzpflicht im Landkreis festgehalten.

Der Landkreis Saalkreis in Sachsen-Anhalt verlangt von Asylsuchenden eine 10 € Gebühr, wenn sie den Saalkreis verlassen wollen.

Asylsuchende werden durch die Residenzpflicht im Landkreis festgehalten. Einige Landkreise wie der Saalkreis, Landkreise in Bayern etc. verlangen für diese Erlaubnis auch noch eine Gebühr. Komi von Togo Action Plus klagte im Februar 2010 erfolgreich gegen diese "Gebühr" vor dem Verwaltungsgericht Halle/S.
Obwohl die Ausländerbehörde nicht anwesend war, wurde ihre Revision gegen das Urteil vom OVG (Oberverwaltungsgericht) Magdeburg angenommen.

Der Saalkreis und alle andern Landkreise verlangen weiterhin diese 10 € Gebühr, von der gekürzten Sozialhilfe von 190 €, die Asylsuchende bekommen, da das Urteil so noch nicht rechtskräftig ist.

Mittwoch, den 26. Oktober 2011 | ab 11 Uhr
Justizzentrum Magdeburg | Breiter Weg 203-206 | Saal 22
11:00 Uhr Gerichtsverhandlung
13:00 Uhr Pressekonferenz
14:30 Uhr Demo

weitere Infos unter togoactionplus.wordpress.com
und residenzpflicht.info

Autor: bewegung

Radio: corax Datum: 17.10.2011

Länge: 09:08 min. Bitrate: 224 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)