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Abschiebehäftlinge zusammen mit Straffälligen ist rechtswidrig

Vorige Woche hat das Landgericht Leipzig beschlossen, dass die Inhaftierung von Abschiebungshäftlingen zusammen mit Straf- und Untersuchungshäftlingen gegen EU Recht verstösst.

Nicht nur Sachsen, auch andere Bundesländer halten sich in dieser Hinsicht nicht an die Rückführungsrichtlinien. Was mit Flüchtlingen in den Gefägnissen passiert, davon erfahren wir nur wenig. Die Antirassistische Initiative hat auf ihrer Webseite veröffentlicht, dass sich im Jahr 2010 über 20 Menschen in Abschiebehaft selbst verletzten oder sich umbringen wollten.

Wir wollen jetzt mit Marei Pelzer, sie ist rechtspolit. Referentin von Pro Asyl über rechtlichen Regelungen in der Abschiebehaft sprechen.

Autor: Tagesaktuelle Redaktion

Radio: corax Datum: 16.11.2011

Länge: 09:50 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)