Zum neuen Jahr werden auch Testamente elektronisch. Bundestag und Bundesrat haben die Einführung eines Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer beschlossen. Das elektronische zentrale Testamentsregister löst die bisher auf den "gelben Karteikarten" gespeicherten Testaments- und Urkundenhinweise ab. Thomas Diehn von der Bundesnotarkammer wird uns dazu einige Fragen beantworten.
Elektronisches Testamentsregister
Zum neuen Jahr werden auch Testamente elektronisch. Bundestag und Bundesrat haben die Einführung eines Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer beschlossen.

Autor: Tagesaktuelle Redaktion
Radio: corax Datum: 28.11.2011
Länge: 04:37 min. Bitrate: 192 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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