Negativ-Bewerbung darf sanktioniert werden; LSG-Urteil
Das Landessozialgericht NRW stellte am 05.12.2011, fest, dass eine "Negativ-Bewerbung sanktioniert werden darf. Im Vorliegenden Fall sahen die Richter die Form und den Inhalt einer Bewerbung als ungeignet an und stellten diese einer "Nichtbewerbung" gleich. Eine Sanktion von weiteren 3 Monaten war die Folge. AZ: L 19 AS 1870 / 11 B ER und L 19 AS 1871 / 11 B NRW AZ: L 2 AS 2821 / 11 ER B BaWü vom 18.07.2011 .
Das Landessozialgericht NRW stellte am 05.12.2011, fest, dass eine "Negativ-Bewerbung sanktioniert werden darf.
Im Vorliegenden Fall sahen die Richter die Form und den Inhalt einer Bewerbung als ungeignet an und stellten diese einer "Nichtbewerbung" gleich.
Eine Sanktion von weiteren 3 Monaten war die Folge.
AZ: L 19 AS 1870 / 11 B ER und L 19 AS 1871 / 11 B NRW
AZ: L 2 AS 2821 / 11 ER B BaWü vom 18.07.2011
.
Diesen Artikel...