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Deutsche Abschiebepraxis und deutsche Rechtsstaatlichkeit

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Deutsche Abschiebepraxis und deutsche Rechtsstaatlichkeit

Aktuell drohen Abschiebungen z.

B. nach Syrien, bzw. in Länder, die nach Syrien abschieben, nach Dagestan, in den Kosovo, in afrikanische Länder, nach Afghanistan und in den Nahen Osten - die Polizei kommt i. d. R. nachts und lässt den Menschen 1/2 Std. Zeit zum Packen und ein Telefonat. Die Situation in Syrien unter Diktator Al-Assad ist bekannt, über Dagestan berichtete u. v. a. der SPIEGEL, nirgendwo in Russland sei die Lage so bedrohlich wie in Dagestan. Die von Deutschland ratifizierte UN-Antifolterkonvention lässt ebenso wie die deutsche Gesetzgebung selbst faire, korrekte Verfahren ohne bedrohliches, erniedrigendes Verhalten nicht nur zu, sondern schreibt einen solchen Umgang vor. Dem gegenüber steht die von Betroffenen und Organisationen dokumentierte Praxis - siehe Berichte Amnesty International, Pro Asyl, der Flüchtlingsräten der Bundesländer oder der Karawane für die Menschenrechte der Flüchtlinge und MigrantInnen.
(Anm. für Beitragstausch: Beitrag mit Hinweisen zur Vorgehensweise des niedersächsischen Innenministers Schünemann - s. NDR 16.11.2011 "Abschiebung: Schünemann riet zur Durchsuchung". In den dem NDR vorliegenden Schreiben heißt es u. a., dass die Einleitung eines Strafverfahrens sinnvoll sein, "dies könnte einzelne Familienmitglieder beeindrucken")

Radio Radio: radio flora
Datum Datum: 29.01.2012
Länge Länge: 07:08 min.
Bitrate Bitrate: 192 kbit/s
Datum Auflösung: 44100 kHz
Creative Commons Lizenz

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