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Behördliche Meldepflicht: Illegalisierte können ihre Rechte nicht einfordern

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Behördliche Meldepflicht: Illegalisierte können ihre Rechte nicht einfordern

Das Standesamt Freiburg verpfeift eine abschiebebedrohte Frau bei der Ausländerbehörde Emden. Denunziation?

Auf jeden Fall eine Folge der behördlichen Meldepflicht, die im Aufenthaltsgesetz festgeschrieben ist. Sie macht es illegalisierten Menschen weitgehend unmöglich, ihnen eigentlich zustehende öffentliche Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Wie es zu der Regelung kam, welche Folgen sie hat und wo noch Spielräume und Perspektiven für eine Abschaffung dieser Regelung liegen, erklärt Birgit Poppert im Interview. Sie ist Sprecherin des Bayerischen Flüchtlingsrats und Mitgründerin des Café 104 in München. Zunächst erklärt sie, was das Café 104 ist.

Creative Commons Lizenz

Autor: Johanna

Radio: RDL Datum: 10.02.2012

Länge: 11:27 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Mono (44100 kHz)