hat 2008 einen Parallelbericht zur Uno-Frauenrechtskonvention CEDAW und 2010 einen Parallelbericht zum Uno-Sozialpakt eingereicht. Der CEDAW-Ausschuss bestätigte damals die Anwendbarkeit der universellen Frauenrechte auch auf zwischengeschlechtliche Menschen und verlangte von Deutschland, mit den Verbänden der zwischengeschlechtlichen Menschen in einen offiziellen Dialog zu treten, um die Menschenrechtsverletzungen an diesen zu unterbinden; und er verlangte von Deutschland, nach 2 Jahren einen Zwischenbericht auch zur Situation intersexueller Menschen in Deutschland einzureichen. Der CEDAW-Ausschuss sagte jedoch nicht, welche der geltend gemachten Menschenrechtsverletzungen er anerkannte. Anders der Ausschuss zum Uno-Sozialpakt, welcher klar die Handlungen aufzählte, durch welche das Recht auf ein Höchstmass an Gesundheit (Art. 12 Uno-Sozialpakt) verletzt werden, darunter medizinsch unnötige Kastrationen und die Missachten der Geschlechtsidentität der zwischengeschlechtlichen Menschen. Diese Berichte hatten zur Folge, dass sich jetzt der Ethikrat des Bundestages mit diesen Fragen beschäftigt hat. Was der Verein intersexuelle Menschen von den resultierenden Empfehlungen hält, ist Thema dieses Interviews.
www.xy-frauen.de
www.intersexuelle-menschen.net
Interview mit Lucie Veith vom Verein intersexuelle Menschen zu den Empfehlungen des deutschen Ethikrates
Der Verein Intersexuelle Menschen e. V.

Autor: sakura
Radio: Transgenderradio Ber Datum: 01.03.2012
Länge: 09:15 min. Bitrate: 256 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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