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Spitzelfall Simon Bromma:Ausgespitzelt aber nicht klagebefugt? Grün-rote Innenpolitik toppt Rechtlosigkeit des Polizeigesetz

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Spitzelfall Simon Bromma:Ausgespitzelt aber nicht klagebefugt? Grün-rote Innenpolitik toppt Rechtlosigkeit des Polizeigesetz

Der Landespolizeidirektion in Karlsruhe reicht die massive Grundrechtseinschränkung des Polizeigesetzes - Eingriff in die Privatspäre von Kontaktpersonen bespitzelter Menschen - nicht, sondern will die Rechtlosigkeit toppen: Kontaktpersonen von zu Zielpersonen staatlicher Spizelei gemachten Menschen, sollen auch nicht einmal klagebefugt sein.

So steht es in einem Schriftsatz, der im Verfahren gegen die rechtswidrigen Polizeiaktion zur Ausforschung der linken und Umweltscene in Heidelberg von den Polizeijuristen vorgetragen wird. Es ist zunehmnd eine Rechtsstaatposse, die unter grünrot inzeniert wird: Aktensperruung von ca.80 % des Materials durch das Innenministerium mit in camera Verfahren vor dem VGH Mannheim. Desinformation der Öffentlichkeit über die Zahl der eingesezten staatlichen Spitzel. Konstrukte um die Einsatzanordnung, die die grenze der Rechtswidrigkeit überschreiten .......
Die Hartnäckigkeit mit der grün-rot den rechtwidrigen Spitzeleinsatz von Simon Bromma abdeckt, wird zunehmend atemberaubend. Dandl vom AK Spitzelklage im Gespräch auch zu der ärmlichen Performance der günen EX-Oppostion auf der Regierungsbank.

Creative Commons Lizenz

Autor: kmm

Radio: RDL Datum: 21.03.2012

Länge: 13:32 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)