Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebskostennachforderung für nicht mehr bewohnte Wohnung - Fälligkeit der Nachzahlung nach Umzug wegen Kostensenkungs-Aufforderung
Streitig war, ob der Beklagte JC) verpflichtet ist, die Aufwendungen aus einer Betriebskostennachforderung für eine im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nicht mehr bewohnte Wohnung als eine einmalige Leistung für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs 1 SGB II zu übernehmen.
Bundessozialgericht *Urteil* 20.12.2011
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebskostennachforderung für nicht mehr bewohnte Wohnung - Fälligkeit der Nachzahlung nach Umzug wegen Kostensenkungs-Aufforderung Streitig war, ob der Beklagte JC) verpflichtet ist, die Aufwendungen aus einer Betriebskostennachforderung für eine im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nicht mehr bewohnte Wohnung als eine einmalige Leistung für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs 1 SGB II zu übernehmen.

Autor: Bernadette
Radio: RDL Datum: 23.03.2012
Länge: 04:15 min. Bitrate: 320 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
Diesen Artikel...